Was bedeutet REACH?
REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, deutsch: „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 trat im Juni 2007 in Kraft und ist auch als „EU-Chemikalienverordnung“ bekannt. Sie soll sicherstellen, dass Hersteller und Importeure die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernehmen und diese in ihrem Materialberichtswesen berücksichtigen.
Welche Vorschriften gibt es?
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und regelt, dass nur noch zuvor registrierte chemische Stoffe in Umlauf gebracht werden dürfen. Für die Organisation und Kontrolle sorgt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Hier müssen alle chemischen Stoffe registriert werden, die ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr in die EU importiert oder dort produziert werden.
Informationen, die über das Registrierungsverfahren an die ECHA übermittelt werden, sind über eine Internet-Datenbank öffentlich einsehbar. Ausgenommen sind jene Daten, für die Unternehmen einen (gebührenpflichtigen) Antrag auf Geheimhaltung gestellt haben.
In der Datenbank verzeichnet sind Angaben unter anderem zu den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Stoffe und ihrer Toxizität für Mensch und Umwelt sowie die Mengen, die in der EU jährlich vermarktet werden. Insofern leistet die Verordnung auch einen wesentlichen Beitrag zur „Demokratisierung des Risiko-Wissens“.
Welche Folgen hat dies für Sie?
Die Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung erfordert eine erweiterte Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen müssen ihren nachgeschalteten Anwendern Informationen über die genaue Verwendung von registrierungspflichtigen Stoffen zur Verfügung stellen und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
Dies geschieht vor allem durch das Sicherheitsdatenblatt (SDB), auch bekannt als „Material Safety Data Sheet (MSDS)“, in dem zusätzlich zur Registrierungsnummer unter anderem auch Angaben zur Beschränkung des Gebrauchs und zur Zulassungspflicht verzeichnet sind. Die EU-Chemikalienverordnung regelt die genauen Bedingungen für das Erstellen, Weiterleiten und Aufbewahren von Material Safety Data Sheets. Die CLP/GHS-Verordnung gibt zudem international gültige Bedingungen für das Erstellen von Material Safety Data Sheets vor.